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Zum Produktvergleich: Autoklaven

Der Steri – Herzstück der Hygiene


 
Die Umsetzung europäischen Rechts verlangt bei der Sterilisation nunmehr eine Gründlichkeit, wie sie bis jetzt noch nicht da gewesen ist. Wir reinigen die Instrumente bereits seit langem so, daß wir unseren Patienten ein Höchstmaß an Vorbeugung gegen eine eventuelle Infektion durch pathogene Keime gewährleisten. So einfach aber geht das jetzt nicht mehr! Gefragt ist nicht mehr die Ergebnis, sondern die Prozeßqualität. Das bedeutet, es kommt nicht so sehr darauf an, was am Ende dabei herauskommt, sondern daß alle Wege zu diesem „Herauskommen“ nachvollziehbar immer zum selben (guten) Ergebnis führen. Und daß es sich dabei um nachweisbar erfolgreiche Schritte in einem nachweisbar erfolgreichen (validierten) Verfahren handelt.

Plötzlich tauchen deshalb bei den Autoklaven ganz neue Anforderungen auf. Die Zahnärzte sind längst aufgewacht und auch die Industrie hat die Zeichen der Zeit erkannt. Alle Welt schielt jetzt nach einem neuen Steri. Allerdings ist es mit dessen Anschaffung und seinem Einsatz allein nicht getan.

Aber welchen Steri brauchen wir denn eigentlich? Nur äußerst ungern möchten wir ja in ein oder zwei Jahren schon wieder ein neues Gerät erstehen müssen, weil wir an den Vorschriften vorbei gekauft haben. Andererseits soll der Steri auch nicht überdimensioniert sein. Die Industrie alleine ist bei der Kaufentscheidung wenig hilfreich. Der folgende Leistungsvergleich gibt Ihnen Informationen zu den aktuellen Geräten. Was aber brauchen Sie wirklich?

Muß es die „B-Klasse“ sein?

Die technischen Anforderungen an Sterilisatoren sind in den neuen RKI-Richtlinien erschöpfend aufgelistet. Die korrekte Interpretation dieser Anforderungen sowie alles weitere Wissenswerte zum Thema „Aufbereitung“ und „MPG“ ist nachlesbar [1].

Als Neuanschaffung kommt für eine durchschnittliche Zahnarztpraxis praktisch nur ein Steri der „B-Klasse“ in Frage. Autoklaven nach der Klassifikation N und S geraten bei zahnärztlichen Anforderungen, nämlich der Sterilisation von Übertragungsinstrumenten wie Hand- und Winkelstücken sowie Turbinen (Stichwort Vakuum und Hohlkörper!) schnell an ihre Grenzen. Nur Autoklaven der B-Klasse verfügen über ein fraktioniertes Vorvakuum und erfüllen damit die derzeit höchsten Anforderungen gemäß EN 13060 aus dem Jahre 2004. Und diese Norm erfordert ein „sterilisatorinternes Ablaufbewertungssystem“. Achten Sie, wenn Sie den Verkäufer Ihres neuen Steris auf Herz und Nieren prüfen, darauf, ob sein Produkt ein solches System besitzt, das: „Automatisch die grundlegenden Faktoren welche die Sterilisierung garantieren und kontrollieren und auch die verantwortliche Person darauf hinweisen, ob der Sterilisa­tionszyklus akzeptierbar ist oder nicht.“

Hier einige wichtige Kriterien für die Auswahl von Dampfsterilisatoren nach Euronorm 13060 Typ B gemäß der Klassifizierung zur MPG-gerechten Aufbereitung verpackter, massiver/ hohler/ poröser Sterilgüter für klinische Betriebe und (Zahn)arztpraxen:

  • Die Größe des Kammervolumens. Dabei reichen für die „normale“ Zahnarztpraxis kleine, auf dem Tisch plazierbare Geräte mit 10-20 Liter Gesamtvolumen aus.
  • Es sollten unterschiedliche Größen an Körben, Sieben und Containern dafür verfügbar sein, die den im Autoklaven vorhandenen Platz gut ausnutzen.
  • Ein fraktioniertes Vorvakuum muß vorhanden sein. Es kann über ein spezielles Einmalnachweissystem (SMU- LC Fa. Stericop Wölfersheim) oder mit einer zum Gerät kompatiblen Helix überprüft werden. Nur ein solches Vakuum garantiert eine vollständige Sterilisation z. B. aller Hohlräume der Turbine.
  • Klasse B – Sterilisatoren arbeiten mit „Einweg“-Wasser. Achten Sie darauf, daß ein ausreichend dimensionierter Tank für das Frischwasser vorhanden ist, damit Sie nicht bei jedem Zyklus nachfüllen müssen.
  • Auch der Abwassertank sollte, sofern Sie den Autoklaven nicht direkt an einen Abfluß anschließen können oder wollen, genügend Aufnahmekapazität haben.
  • Eine Thermosicherung sollte installiert sein, damit das Gerät vor einem Betrieb ohne Wasser und der damit verbundenen Schädigung von Autoklav und Sterilgut geschützt ist.
  • Das Gerät sollte mit einfachem demineralisierten Wasser betrieben werden können.
  • Es sollte über eine Anschlußmöglichkeit für ein nachrüstbares Wasseraufbereitungsgerät verfügen.
  • Der Türverschluß sollte leichtgängig sein.
  • Die Filterung der Kammerbelüftung muß bakteriendicht sein um eine Rekontamina­tion des Sterilgutes nach der Vakuumtrocknung zu verhindern.
  • Das Gerät sollte entweder über einen integrierten Prozeßdatendrucker (siehe oben) oder eine entsprechende Schnittstelle für einen PC verfügen.
  • Die verschiedenen Programme sollten für Ihre Zwecke geeignet sein. Viel hilft auch in diesem Fall nicht viel, fixe Programme (Gummiprogramm?) sollten neben von Ihnen individuell zusammenstellbaren Programmen vorhanden sein.
  • Befragen Sie den Anbieter ausführlich nach dem Problem der Erst- und Folgevalidierung.
  • Sterilisatoren müssen vom Hersteller oder Händler gewartet werden. Dies kann entweder nach einem bestimmten Zeitraum (zumeist nach einem Jahr) oder nach einer bestimmten Anzahl von Sterilisationszyklen erforderlich werden. Diese Zyklen sind schnell erreicht, da Sie die Übertragungsinstrumente praktisch nach jedem Patienten, bei dem Sie „im Blut“ waren, sterilisieren müssen. Fragen Sie nach den Kosten für diese Wartungen. Finden diese Wartungen bei Ihnen in der Praxis statt?
  • Wenn alle Anforderungen zur Zufriedenheit erfüllt sind, sollten Sie auch den Serviceaspekt überdenken und sich der Erfahrungen Ihrer Kollegen bedienen:
  • Ist die Erstvalidierung im Preis inbegriffen?
  • Wird in das Gerät auch MPG-konform eingewiesen? Gibt es über die Einweisung einen Nachweis?
  • Welche Referenzen kann Ihnen der Anbieter des Steris liefern, rufen Sie den Kollegen an und fragen Sie ihn nach seinen Erfahrungen.
  • Fragen Sie gegebenenfalls bei der technischen Stelle Ihrer Kammer nach, was sie zu dem von Ihnen ausgewählten Produkt sagen können.
  • Sind im Angebot des Autoklaven auch „Extras“ wie Körbe, Siebe, Trays enthalten?
  • Ist der Vertreiber in der Lage, das Gerät den Vorschriften gemäß zu warten und gegebenenfalls, etwa bei einer Reparatur, auch zu revalidieren?
  • Kann er Ihnen bei Ausfall des Gerätes ein Ersatzgerät stellen?
  • Gibt es einen Servicepartner in Ihrer Nähe? Anfahrtszeiten und -wege sind teuer und haben Sie schon mal einen Steri für den Versand zur Reparaturstelle verpackt?

Klären Sie Garantie- und Gewährleistungszeiten genau ab.

Vor allem bei so genannten Schnellsteris oder bei Schnellprogrammen konventioneller Autoklaven wichtig: Wie lang ist denn ein „Schnellzyklus wirklich? Lassen Sie sich dabei nicht von den reinen Zykluszeiten blenden. Beharren Sie darauf, genau zu erfahren, wie lange es dauert, wenn Sie zum Beispiel eine Turbine im Schnellgang sterilisieren. Und zwar vom Moment der Eingabe bis zum Zeitpunkt der Wiederverwendbarkeit.

Die neuen Richtlinien des Robert- Koch- Institutes haben endlich eine (für uns teure) Sicherheit bezüglich der Anforderungen für einen „richtigen“ Sterilisator gebracht. Trotzdem gibt es immer noch erhebliche Unterschiede. Die meisten Anbieter sagen Ihnen, was ihre Produkte leisten. Fragen Sie aber auch einmal explizit danach, was sie nicht leisten.

Autor:
Dr. Hans Sellmann
Arzt für Zahnheilkunde
Medizinjournalist
Langehegge 330
45770 Marl

Literatur:
„MPG“ Ein Arbeitsleitfaden für das gesamte zahnärztliche Team Zahnärztlicher Fachverlag Herne 2006, Bestell-Nr.: 61 600 Inklusive CD-ROM mit allen Formularen und Arbeitsanweisungen Tel: 02323- 593141, 48,00 Euro zzgl. Porto Verpackung und MwSt.



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