Factoring als modernes Finanzierungsinstrument für Zahnärzte |
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Factoring ist traditionell ein Finanzierungsinstrument für Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Auf der Basis eines längerfristig angelegten Vertrages verkauft das Unternehmen seine kurzfristigen Forderungen laufend an eine Factoringgesellschaft. Diese übernimmt die Einziehung der Forderungen, bevorschußt diese und übernimmt im Regelfall auch das Risiko des Forderungsausfalls. Das sog. „B2C“-Factoring (Verkauf von Forderungen gegen Privatpersonen) ist in Deutschland erst allmählich im Kommen. Ein Wirtschaftbereich von wachsender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Gesundheitswesen. Forderungen von Zahnärzten und anderen medizinischen Leistungserbringern gegenüber ihren Patienten eignen sich gut für das Factoring. Die finanzielle Situation und die Wettbewerbsfähigkeit der Praxis wird dadurch gestärkt, nicht nur in Krisenzeiten.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Betrieb einer Zahnarztpraxis zu finanzieren. Die Mehrzahl der Zahnärzte baut die Praxis mit Hilfe von Investitionskrediten (beispielsweise für Praxiskauf und/oder Praxiseinrichtung) auf und bekommt daneben von der finanzierenden Bank einen Betriebsmittelkredit zur Finanzierung laufender Betriebsausgaben. Dafür verlangen die Banken nicht nur Zinsen, sondern in der Regel auch die Sicherungsübereignung der Praxiseinrichtung, Abtretung der KZV- und Patientenforderungen, häufig auch weitere Sicherheiten aus dem Privatvermögen des Zahnarztes. Von einer frühzeitigen Tilgung der Kredite aus den Praxiseinnahmen kann man heute nicht mehr ohne weiteres ausgehen, im Gegenteil, es werden zusätzliche Möglichkeiten gesucht und auch angeboten, die kurzfristige Liquidität zu schonen: Zulieferer (Labore, Dentalhandel, Softwareanbieter usw.) gewähren längerfristige Zahlungsziele, und es gibt Praxen, die Rech- nungen bewußt per Kreditkarte bezahlen, um die Belastung des Kontos etwas hinauszuschieben. Die klassischen Finanzierungsinstrumente funktionieren so lange, wie
Aktuelle Situation Die Realität bei einer Vielzahl von Zahnarztpraxen in Deutschland ist heute wie folgt:
Das Factoring beinhaltet mehrere Dienstleistungsfunktionen, die von den meisten Anbietern nur in Kombination angeboten und mit einem Gesamtpreis versehen werden: Die Dienstleistungsfunktion Die Basis für den Ankauf der Forderungen seitens des Factoringunternehmens ist die Rechnung des Zahnarztes an den Patienten. Durch die Übermittlung der Leistungsdaten (GOZ bzw. BEMA) als Ausdruck, mittels Diskette oder online via Internet wird der einzelne Auftrag erteilt. Die Dienstleistung des Factoringunternehmens besteht in der Rechnungserstellung, dem Rechnungsversand, der Patientenbuchhaltung, sprich Zahlungseingangsüberwachung. In dem Leistungspaket enthalten ist gegebenenfalls anfallende Korrespondenz mit dem Patienten, die Adreßermittlung unbekannt verzogener Patienten sowie Zahlungserinnerungen bzw. Ratenzahlungsvereinbarungen. Bleibt die Rechnung trotz aller freundlicher Bemühungen unbezahlt, schließt sich die Verfolgung der Forderung mit rechtlichen Mitteln an. Die Materie verlangt Fachkompetenz in Abrechnungs- und rechtlichen Fragen, Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Patienten und klare Vereinbarungen bzw. eine enge Abstimmung mit dem Zahnarzt, damit das Vertrauensverhältnis zwischen diesem und seinen Patienten nicht gestört wird. Die Vorteile, die sich aus der Dienstleistungsfunktion für den Zahnarzt ergeben, liegen in einer sofort spürbaren Reduktion des eigenen administrativen Aufwands und damit der Kosten. Bietet das Factoringunternehmen auch noch Unterstützung in Abrechnungsfragen oder – über einen spezialisierten Anwalt – rechtliche Auskünfte an, entsteht ein Zusatznutzen. Die Liquiditätsfunktion Bei der Liquiditätsfunktion handelt es sich um eine Bevorschussung der durch das Factoringunternehmen angekauften Forderungen an den Zahnarzt. Das Factoringunternehmen zahlt den Rechnungsbetrag (abzüglich der vereinbarten Factoringgebühr) sofort oder nach einer von dem Zahnarzt gewählten Frist an diesen aus. Der Zahnarzt erhält Liquidität, die er nutzen kann, um z. B. seine Labor- oder sonstigen Rechnungen mit Skontovorteil zu begleichen. Die Delkrederefunktion Die Delkrederefunktion heißt nichts anderes, als daß das Factoringunternehmen das Risiko des teilweisen oder ganzen Ausfalls der Forderung übernimmt. Da auch ein Factoringunternehmen nur kalkulierbare Risiken eingehen kann, muß zuvor die Bonität des Patienten geprüft werden. Dies funktioniert heute schnell und unbürokratisch, sobald der Zahnarzt – möglichst vor einer teuren Behandlung und in jedem Fall nur mit schriftlicher Einwilligung des Patienten – die erforderlichen Daten übermittelt. Die Patientenratenzahlung Die Patientenratenzahlung gehört nicht zum Factoring per Definition, ergänzt aber sinnvoll das Angebot. Nachdem das Factoring-unternehmen eine Forderung angekauft hat, kann es dem Patienten – einwandfreie Bonität vorausgesetzt – eine Bezahlung in Raten anbieten. Geschieht dies zu marktüblichen Zinsen, so entsteht ein weiteres Finanzierungsinstrument, welches gegenüber einem klassischen Ratenzahlungskredit einer Bank in vielerlei Hinsicht überlegen ist. Der mit einem Kreditantrag üblicherweise verbundene bürokratische Aufwand entfällt, der Zahnarzt wird nicht zum „Kreditvermittler“ (die diesbezüglich entwickelten Modelle haben sich nicht durchgesetzt), und er muß den Patienten in der Finanzierungsfrage auch nicht sich selbst überlassen. Im Idealfall wird der Patient, insbesondere bei anstehenden höherwertigen Behandlungen, über die Ratenzahlungsmöglichkeit rechtzeitig durch die Praxis informiert. Das Risiko der Zahlungsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Arbeitslosigkeit kann man heute – jedenfalls bei einem der im deutschen Markt tätigen Factoringanbieter – zu relativ günstigen Kosten versichern. Kosten-Nutzen-Rechnung Die Frage nach den Kosten, mit anderen Worten nach der Höhe der Factoringgebühr, wird gelegentlich gestellt, bevor der Zahnarzt sich mit dem Nutzen, den er für sich ziehen kann, intensiv auseinandergesetzt hat. Üblicherweise beträgt die Factoringgebühr zwischen 3 und 4,5% des abgerechneten (d. h. vom Factoringunternehmen angekauften) Honorarvolumens. Die Bandbreite hat mit dem sehr unterschiedlichen Volumen an Privatabrechnungen zu tun, welches die Praxen abgeben, mit dem gewünschten Auszahlungstermin und nicht zuletzt mit dem unterschiedlichen Risikoprofil, welches sich bei der Betrachtung der von dem Factoringunternehmen verkauften Forderungen zeigt. Geht man von einem Jahresvolumen von 200.000 Euro aus, so betragen die Kosten bei einer Factoringgebühr von 4% 8.000 Euro. Die Gebühr kann, wenn der Factoringanbieter entsprechend flexibel ist, im Einzelfall auch geringer ausfallen, sollte die Analyse der Praxissituation ergeben, daß z. B. in der Liquiditäts- oder Risikoposition kein Handlungsbedarf im Sinne einer Sofortauszahlung oder einer vollen Risikoabsicherung besteht. In jedem Fall kann man sagen: die Ein-sparungen in der Praxisadministration, die Zinsersparnis durch die gewonnene Liquidität und die Absicherung vor Forderungsausfällen überwiegen die Kosten, zumal wenn durch qualitativ gute Zusatzleistungen des Factoringunternehmens z. B. die Abrechnungen geprüft werden, bei Bedarf anwaltliche Hilfestellung gegeben wird, und vor allem durch ein überzeugendes Ratenzahlungsprogramm für Patienten diesen die Entscheidung für die qualitativ hochwertige Behandlung leichter gemacht wird. In den entsprechenden Situationen angemessen kommuniziert, stärkt dies den Umsatz der Praxis nachhaltig. Fazit An dieser Stelle schließt sich der Kreis. Die deutschen Sozialsysteme haben als Garant für ein gutes Einkommen der Zahnärzte und Ärzte ausgedient. Gleichzeitig öffnet sich der Markt der individuellen Leistungen – mit einem Milliardenpotential in den kommenden Jahren – auch und gerade in der Zahnmedizin. Auch der Gesetzgeber hat, z. B. im Zusammenhang mit den aktuellen Änderungen im Vertragsarztrecht, sinnvolle Dinge getan, indem er die Freiheit der Berufsausübung erhöht und somit neue Organisationsformen für die Zahnarztpraxen ermöglicht hat. Profitieren werden auch hier die unternehmerisch denkenden und handelnden Zahnärzte. Der Markt wird denjenigen Medizinern und Dienstleistern gehören, die innovativ zusammenarbeiten und qualitativ hochwertige Behandlungskonzepte mit intelligenten Finanzierungskonzepten verbinden. Autor: Jens Törper Zum Produktvergleich: Factoring |
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